Lebensversicherer raten zur Kündigung

01.01.2017

Zum Ende des vergangenen Jahres haben einige Lebensversicherer Ihren Kunden die Kündigung bestehender Lebensversicherungen angeboten und oftmals sogar schon ein vorbereitetes Auszahlungsformular beigefügt. Bekannt geworden sind Fälle der “neue leben” Lebensversicherung AG sowie von weiteren Lebensversicherern der Talanx-Gruppe.

Hierbei handelt es sich in der Regel um hochverzinste Altverträge. Kunden, die sich zwischen 1994 und Mitte 2000 für eine Lebensversicherung entschieden, erhielten damals eine Garantieverzinsung von 4%, die heute bei weitem nicht mehr erwirtschaftet werden kann. 
Die Lebensversicherer versuchen daher, das Anlagevolumen hochverzinslicher Verträge zu reduzieren, um so Ihre Bilanzen zu entlasten, da Altverträge mit hohem Eigenkapital unterlegt werden und eine Zinszusatzreserve gebildet werden müssen. Von einer unüberlegten vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung sollte man absehen. Aktuell ist es unmöglich, bei auch nur annähernd gleicher Sicherheit, eine Anlage mit dieser Verzinsung zu finden. Sollte aus finanziellen Gründen die Weiterführung einer bestehenden Lebensversicherung nicht möglich sein, gibt es jedoch Alternativen. So kann ein Darlehen auf die Police genommen oder die Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt veräußert werden. 
In den meisten Fällen bleibt so zumindest der Todesfallschutz erhalten, der im Falle einer Kündigung komplett entfallen würde. Ferner ist bei einer Veräußerung der Ertrag zumeist höher als der bei einer Kündigung fällige Rückkaufswert. Beachtet werden müssen darüber hinaus evtl. auch steuerliche Aspekte. 

Sollten Sie ein ähnliches Schreiben Ihres Versicherers erhalten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. 

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