Interview Bäckereikonzept

01.03.2022

Ein Interview mit Karsten Hartwig, Geschäftsführung der Helmig & Partner GmbH und Co. KG

„Besonders in angespannten Zeiten wie jetzt, kann der Ausfall einer Filiale mit hohem Umsatzvolumen jedoch gravierende Auswirkungen haben.“


GA-Journal: Herr Hartwig, Sie beschäftigen sich vornehmlich mit Unternehmen aus der Backbranche. An welchen Stellen gibt es Ihrer Erfahrung nach oft Lücken im Versicherungsschutz?

Karsten Hartwig: Wir erkennen bei neu gewonnenen Mandaten häufig, dass Betriebsunterbrechungsversicherungen nur für den Produktionsstandort, nicht aber für die Verkaufsstellen abgeschlossen wurde. Oft ist zudem nur die Gefahr Feuer versichert und beispielsweise keine Absicherung bei Schäden durch Leitungswasser vorhanden. Besonders in angespannten Zeiten wie jetzt, kann der Ausfall einer Filiale mit hohem Umsatzvolumen jedoch gravierende Auswirkungen haben. 

GA-Journal: Welche Deckungsinhalte zeichnen den speziell von Ihrem Hause angebotenen Versicherungsschutz aus? 

Hartwig: Über unser Konzept sind die Deckungsbausteine Sachwerte, also Gebäude, Einrichtung und Vorräte, sowie die Ertragsausfallversicherung aufgrund Seuchengefahr obligatorisch. Hier bieten wir in der Regel eine sogenannte Allgefahrendeckung. Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz mit einer Betriebshaftpflicht-, einer Betriebsschließungsversicherung aufgrund von Seuchen inkl. COVID 19, einer Transport- sowie einer Vertrauensschadenversicherung. Allen Bausteinen ist gemein, dass wir über unseren Rahmenvertrag den bereits guten Versicherungsschutz des Versicherers erheblich erweitert haben. Beispielsweise sei hier die hohe Bargelddeckung für Einbruch- und Beraubungsschäden von bis zu EUR 300.000, - oder die Deckungssumme in der Betriebshaftpflichtsparte von EUR 20.000.000, - genannt. 

GA-Journal: Wie schließen Sie in der Sach- und Ertragsausfalldeckung eine Unterdeckung bei Ihren Mandanten aus? 

Hartwig: Wir setzen in diesem Bereich auf Höchstentschädigungsgrenzen, die wir so kalkulieren, dass auch für den größten Standort im Schadenfall eine ausreichend hohe Entschädigungssumme zur Verfügung steht. In den meisten Fällen ist das ein Produktionsstandort. Jährlich werden Meldebögen bei den Mandanten angefordert, über den neben dem Umsatz auch getätigte Zusatzinvestitionen abgefragt werden. Nach Eingang dieser Meldebögen wird jeder Vertrag geprüft und ggf. nachkalkuliert. 

Dabei ist zu beachten, dass eine Betriebsunterbrechungsversicherung nicht den Umsatzausfall kompensiert, sondern entgangene Gewinne und fortlaufende Kosten für den Haftzeitraum. Zudem ist der Versicherte in der Pflicht, den entstandenen Schaden möglichst umfangreich zu mindern – sprich möglichst schnell wieder Umsatz zu generieren. Die Höchstentschädigung muss also nicht den kompletten Umsatz des gedeckten Haftungszeitraumes abdecken. Viel entscheidender ist, die notwendigen Mittel für diesen Zeitraum zu kalkulieren. 18 Monate Haftzeit sind daher aus unserer Sicht zu gering angesetzt, 24 Monate sind schon realistischer, insbesondere wenn die Logistik schwierig ist, behördliche Wiederaufbaubeschränkungen zu erwarten sind oder der Umsatz 20 Millionen Euro überschreitet, empfehlen wir, auch darüber hinausgehende Zeiträume abzusichern. 

GA-Journal: Welche Beitragssumme sollte ich für eine ordentliche Absicherung in etwa einplanen? 

Hartwig: Die Bereiche Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungs-, Inventar- und Gebäudeversicherung sowie entsprechende Zusatzdeckungen kosten etwa zwei bis vier Promille vom Umsatz im Jahr. Liegt man deutlich darunter oder darüber, sollte eine Überprüfung des Versicherungsschutzes erfolgen, da diese Indikatoren i.d.R. ein Zeichen für Über- oder Unterdeckungen oder auch für zu teure Verträge sind. 

GA-Journal: Können Sie uns etwas über den Versicherer verraten, mit dem Sie hier zusammenarbeiten? 

Hartwig: Wir arbeiten hier abhängig von der Unternehmensgröße unserer Mandanten mit verschiedenen Risikoträgern zusammen. Den „einen“ Versicherer gibt es also nicht.

Allen ist aber gemein, dass es sich um namhafte deutsche Unternehmen mit guter Bonität handelt, die langjährig und intensiv mit uns zusammenarbeiten. Teilweise hat man unserem Hause die vollständige Risikobesichtigung und Bewertung und abschließende Kalkulation anvertraut. Dieses hohe Vertrauen der Risikoträger gilt ja auch gegenüber anderen Mitgliedern der GA-Group für andere Deckungskonzepte. Hier zeigt sich die hohe und im Markt anerkannte Fachkompetenz unserer Mitgliedshäuser. 

Abschließend sei auch erwähnt, dass wir mit allen Partnerversicherern funktionierende und zielführende Workflows für den Schadenbereich abgestimmt haben.

GA-Journal: Herr Hartwig, vielen Dank für das Gespräch.


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