01.01.2018
Aktuell berichten viele Medien, dass Lebensversicherer den Vertrieb neuer Lebens- und Rentenversicherungen eingestellt und das Bestandsgeschäft in den sogenannten Run-off überführt hätten. Was ist hierunter zu verstehen und wie geht es für die Kunden der betroffenen Lebensversicherer weiter?
Hintergrund aller Überlegungen ist, dass 
die Versicherer bei klassischen Lebens- und 
Rentenversicherungsverträgen mit einem 
garantierten Rechnungszins (je nach Abschlussjahr 
zwischen 0,9 % und 4 %) die 
versprochenen Zinssätze nicht oder nur 
noch schwerlich erwirtschaften können. 
Ursache sind insbesondere die restriktiven 
Kapitalanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes, 
die Versicherer 
dazu zwingen nur sehr sichere Anlagen 
(im Wesentlichen festverzinsliche Papiere 
und Staatsanleihen) zu tätigen. In diesem 
Segment des Kapitalmarkts liegen die 
heute erzielbaren Zinsen nahe Null. Zur 
Absicherung der in der Vergangenheit 
vereinbarten Garantiezusagen wird den 
Versicherern seitens der Bundesanstalt 
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 
vorgeschrieben, in erheblichem Umfang 
Zinszusatzreserven zu bilden. 
Dieses Gesamtszenario führte dazu, dass 
fast sämtliche Versicherer den Verkauf 
neuer Policen mit Zinsgarantie einstellten 
und andere Produkte, bei denen die Kundengelder 
in alternativen Kapitalmärkten (Aktien, 
Immobilien, u. a.) angelegt werden, 
verkaufen. Diese neuen Produkte werden 
dann auch mit anderen, meist auf Kapitalerhaltung 
ausgerichteten, Garantien 
ausgestattet. Dies dürfte letztlich zu besseren 
und nachhaltigeren Renditen führen, 
was im Jahr 2017 erneut belegt werden 
konnte. 
Was bedeutet ein Run-off konkret?
Der Bestand an „alten“ Garantieverträgen 
eines Versicherers wird nicht mehr mit 
Neuverträgen belastet, d.h., der Bestand 
schmilzt bedingt durch die Vertragsabläufe 
ab – die bestehenden Verträge werden unter 
Berücksichtigung der vereinbarten Garantien 
nur noch abgewickelt. Da keine Neuverträge 
mehr abgeschlossen werden, ist es 
möglich, den Verwaltungsaufwand beim Versicherer 
zu reduzieren. Diese Verwaltungskostenreduzierung 
trägt dazu bei, ggf. nicht 
nur den Garantiezins, sondern ggf. darüber 
hinaus, die Leistungen für Versicherte verbessern 
zu können. 
Der Run-off wird bereits von vielen Gesellschaften 
in Eigenverwaltung für separierte 
Bestände mit einheitlichem Rechnungszins 
vorgenommen, eine Praxis, die 
z. B. in der Privaten Krankenversicherung 
üblich ist. An den bestehenden Verträgen 
ändert sich nichts und der Kunde bemerkt 
diesen Vorgang nicht einmal. 
Einige Versicherer haben sich nun dazu 
entschlossen ihre Bestände an Garantiepolicen 
an darauf spezialisierte (Abwicklungs-) 
Gesellschaften zu veräußern. 
Diese Spezialisten wollen durch erhebliche 
Kosteneinsparungen, die sich möglicherweise 
auch im Service bemerkbar 
machen können (z. B. Standmitteilungen, 
Bearbeitungsdauern), Verträge profitabel 
verwalten. 
Da der durch solche Kosteneinsparungen 
realisierte Gewinn (bei Aktiengesellschaften) 
lediglich zu 50 % an die Versicherten 
weitergegeben werden muss, 
versprechen sich diese Abwicklungsgesellschaften 
gute Kapitalrenditen. 
Was bedeutet eine solche Übertragung 
konkret für den Versicherungsnehmer?
Was passiert bei einer Schieflage der 
Abwicklungsgesellschaft?
Die BaFin überwacht die Unternehmen. Nach 
§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 
muss die Behörde einschreiten, wenn die 
Vermögenslage eines Unternehmens ergibt, 
dass dieses dauerhaft außerstande ist, 
seine Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem 
Fall können, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft 
sind, auch vertraglich garantierte 
Leistungen nach § 222 Abs. 5 VAG um maximal 
5 % reduziert werden. 
Was passiert bei Insolvenz?
Die garantierten Zusagen, sowie alle dem 
Kundenkonto bereits zugeschriebenen Überschüsse 
sind gesichert. Gerät ein Unternehmen 
in Schieflage, springt ein gesetzlicher 
Sicherungsfond ein. 
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